Kesseltausch der Heizung: Nach 30 Jahren Pflicht

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Es klingt im ersten Moment seltsam, ist aber dennoch Fakt. Mit 30 Jahren ist das Leben eines Heizungskessels vorbei. Dann hat er ausgedient und muss aus dem Haus. Gesetzlich festgeschrieben ist der Kesseltausch in der Energieeinsparverordnung (EnEV). Für 2019 gilt: Hauseigentümer mit einer vor 1989 eingebauten Heizungsanlage müssen den Heizungskessel entfernen lassen.

Kesseltausch bei mehr als einer Million Heizungen

Mehr als eine Million Ü30-Gas- und Ölheizungen sind 2019 vom Kesseltausch betroffen. Hauseigentümer können auf dem Typenschild, im Schornsteinfeger- Protokoll sowie in den Bauunterlagen prüfen, ob die Heizung Ü30 ist und somit die gesetzliche Frist überschreitet.

                                                                                                                                                                                                              Der Kesseltausch ist nach 30 Jahren auch dann Pflicht, wenn Hausbesitzer zuvor bereits den Brenner getauscht haben. Entscheidend ist das Alters des Wärmeüberträgers.

Ausnahmen beim Kesseltausch

Obwohl der Kesseltausch gesetzlich vorgeschrieben ist, steht nicht jeder Besitzer in der Pflicht. Gemäß den Vorschriften der EnEV geht es beim Kesselaustausch nur um Anlagen mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen. Beispielsweise sind Wärmepumpen sowie Pellet- und weitere Holzheizungen vom Austausch nicht betroffen.

                                                                                                                                                                                                                       Wer seit dem 1. Februar 2002 Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilien-hauses ist und es selbst bewohnt, ist von der Umtauschpflicht ausgeschlossen. Dennoch muss der Kesseltausch dann erfolgen, wenn Sie durch Schenkung, Erbe oder Kauf zu Eigentum gelangt sind. Als Besitzer haben Sie dann zwei Jahre Zeit, den Kesseltausch vorzunehmen.

                                                                                                                                                                                           Außerdem muss der Kesseltausch auch nur dann erfolgen, wenn die Heizung nicht mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik ausgestattet ist. Darüber hinaus sind Heizungsanlagen mit weniger als vier und mehr als 400 Kilowatt Nennleistung von der Pflicht des Kesseltauschs ausgeschlossen. Der Vorteil an Brennwertgeräten: Sie arbeiten effizient, sauber, ressourcenschonend und nutzen die zusätzliche Wärme der Kondensation.

Kessel bei einer Öl- und Gasheizung

Die günstigste Variante ist eine neue Öl- oder Gasheizung. Bei beiden Heizungsarten ist der Kessel günstig. Durch die Nutzung des Brennwerteffektes arbeiten die Kessel der Heizungen effizient. Außerdem sind beide Heizungen platzsparend.

Weitere Alternativen nach einem Kesseltausch

Im Zuge des Kesseltausches gibt es weitere Alternativen, die wir Ihnen im Folgenden nennen möchten. Hausbesitzer haben in dieser Hinsicht die Wahl zwischen dem Holzvergaserkessel und der Pelletheizung. Letztere funktioniert automatisch. Der Holzvergaserkessel dagegen muss manuell beladen werden. Holz ist ein natürlich nachwachsender Rohstoff. Darüber hinaus ist hier der regionale Vorteil gegeben. Holz muss nicht um die halbe Welt bis zu Ihnen transportiert werden und ist zudem CO2-neutral.

Solaranlage als zusätzliche Alternative

Obwohl der Solarboom in Deutschland längst abgeflaut ist, hat sich die Solaranlage auf dem Dach bewährt, wenn Hauseigentümer ihren Kessel nach 30 Jahre tauschen müssen. Bei einer Solaranlage wird die Sonnenenergie durch die Solarplatten in Wärme umgewandelt und die Räume können beheizt werden. Darüber hinaus ist es möglich, diese mit anderen Heizungsarten zu kombinieren. Somit können Sie die Kosten nochmals senken.

Einsatz von Wärmepumpen bei Kesseltausch

Neben Öl- und Gasheizungen ist der Einbau einer Wärmepumpe eine weitere Option für Hausbesitzer, die zum Kesseltausch verpflichtet sind. Die Pumpe zählt wie die Solarthernie zu den erneuerbaren Energien, holt sich die Wärme aus der direkten Umgebung und pumpt diese Umweltwärme in das Gebäude. Die Technologie der Wärmepumpe funktioniert wie ein „umgekehrter Kühlschrank“, sie lohnen sich wirtschaftlich und vor allem dann, wenn Ihr Haus über eine gute Wärmedämmung verfügt und Niedrigenergieheizungen installiert sind.

                                                                                                                                                                                                      Jede Immobilie verfügt über ein zum Teil enormes Energie Einsparpotenzial. Dieses kann beispielsweise durch die Modernisierung des bereits bestehenden Heizsystems ausgeschöpft werden. Darüber hinaus erreichen Sie hohe Einsparungen, wenn Sie Ihre bestehende Heizung mit einem erneuerbaren Energiesystem ergänzen. Allerdings bedeutet höheres Einsparpotenzial höhere Investitionskosten. Diese zahlen sich jedoch langfristig aus. Zudem gibt es die Möglichkeit der staatlichen Förderung, wie beispielsweise durch die KfW-Bank oder BAFA (Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle).

Fazit Kesseltausch

Wenn Sie nach 30 Jahren zum Kesseltausch verpflichtet sind, können Sie aus einer Vielzahl von Heizungsarten wählen, die einerseits effizient und kostengünstig sind, andererseits klimaneutral sind und die Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllen. Stellen Sie im Vorfeld des Kesseltauschs bereits Überlegungen an, auf welche Heizungsart Sie umsteigen möchten. Wir stehen Ihnen dahingehend beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns unter der Rufnummer 06063 9304-0. Wir freuen uns auf Sie!

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weiterlesen 6 September 2019