Ölheizungsverbot in Deutschland? Das steckt dahinter

HS Energie schafft Fakten rund um das Ölheizungsverbot Seitdem das

Klimaschutzprogramm der Bundesregierung 2019 in Kraft getreten ist, sind viele Ölheizungsbesitzer verunsichert. Oftmals jagt eine Schlagzeile die nächste und häufig ist von dem sogenannten “Ölheizungsverbot” die Rede. Müssen jetzt alle Hausbesitzer ihre Ölheizung ab 2026 austauschen oder betrifft es nur einige wenige? Was hat es mit dem Ölheizungsverbot auf sich und wie kann man am besten damit umgehen? Damit Sie einen klaren Überblick bekommen, haben wir die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst und mit Vermutungen aufgeräumt.

Das steckt hinter der Austauschpflicht für Ölheizungen

Um das wichtigste einmal vorweg zu nehmen: Im Klimaschutzgesetz der Bundesregierung ist erstmal nicht von einer allgemeinen Austauschpflicht die Rede. Zwar wird von den Medien und Politikern oft vom Ölheizungsverbot gesprochen, jedoch bezieht sich das nur auf ein Verbot der Ölheizungen als einzige fossile Energiequelle ab 2026. Das heißt, dass Ölheizungen in Kombination mit erneuerbaren Energien oder als Hybridheizung weiterhin möglich sind. Mit diesem Gesetz möchte man Haushalte animieren, klimafreundlicher zu heizen, sodass die Ziele des Klimapakets erreicht werden können. Daher werden moderne Heizungsanlagen vermehrt gefördert – im Gegensatz zu fossilen Energiequellen wie Heizöl, die künftig immer teurer werden sollen.

Wann Sie Ihre Ölheizung austauschen müssen

Häufig wird die Austauschpflicht der Ölheizung mit der gesetzlichen Energieeinsparverordnung (EnEV) verwechselt. Laut der EnEV müssen zwei Bedingungen auf die Ölheizung zutreffen, bevor sie ausgetauscht werden muss: Das ist zum einen ihr Alter und zum anderen die Art der Kessel-Technologie. Mit dieser Maßnahme soll der Ressourcenverbrauch verringert und die Umwelt geschont werden. Wer jetzt allerdings an seine neuwertige Ölheizung denkt, der muss sich keine Sorgen machen, denn ein Ölheizungsverbot für moderne Ölheizungen gibt es nicht. Sobald allerdings die Anforderungen der EnEV nicht erfüllt werden, muss man sich Gedanken über den Austausch machen.

Fall 1: Sie besitzen eine Ölheizung und wollen (noch) nicht modernisieren

Wenn Sie in Ihrem Haus eine Ölheizung besitzen, müssen sie nicht zwangsläufig modernisieren. Hier kommt es darauf an, welche Bedingungen Ihre Ölheizung erfüllt. Sobald die Heizanlage älter als 30 Jahre ist, keinen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel besitzt und sie in einer Wohnanlage steht, in der es mehr als zwei Wohnungen gibt, so muss sie modernisiert werden. Dabei unterstützen wir von HS Energie Sie gerne, Ihre alte Heizanlage durch ein umweltfreundliches und modernes Heizsystem zu ersetzen.

Fall 2: Sie wollen Ihre Ölheizung durch eine Öl-Brennwert-Heizung ersetzen

Auch künftig dürfen Sie eine Ölheizung in Ihrem Eigenheim einbauen. Denn bis Ende 2025 ist es Eigentümern möglich, den alten Ölkessel gegen eine neue Öl-Brennwert-Heizung auszutauschen. Ab 2026 können Ölheizungen nur dann eingebaut werden, wenn diese mit erneuerbaren Energien kombiniert werden. So ist beispielsweise der Einbau der Ölheizung in Verbindung mit Solarthermie– oder Photovoltaikanlagen möglich. Und auch die Installation einer Ölheizanlage allein ist erlaubt, solange kein Gas– oder Fernwärmenetz vorhanden ist und auch keine erneuerbaren Energien eingebunden werden können.

Darauf müssen Sie jetzt achten

Auch wenn derzeit kein akuter Handlungsdruck besteht, so lohnt es sich allemal sich über die Modernisierung der alten Ölheizung Gedanken zu machen. Der Ersatz durch einen modernen Öl-Brennwert-Kessel, die Kombination der bestehenden Ölheizung mit erneuerbaren Energien oder der Ersatz der Ölheizung durch eine Pelletheizung oder Wärmepumpe sind Alternativen, die teilweise vom Staat gefördert und unterstützt werden. Wir von HS Energie beraten Sie gerne dahingehend, welches System sich für Ihr Haus am besten eignet und installieren Ihre Wunschanlage, damit Sie noch lange Freude daran haben können.

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